Allgemeine Lieferbedingungen der Asian Food Group B.V.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Lieferbedingungen werden die im Folgenden verwendeten Begriffe und Ausdrücke wie folgt definiert, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt:
Abnehmer: Jede juristische Person (in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes), die bei der Asian Food Group Bestellungen aufgibt, Produkte kauft und/oder mit der Asian Food Group Verträge schließt bzw. gegenüber der Asian Food Group Offerten abgibt.
Asian Food Group: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Asian Food Group B.V. mit satzungsmäßigem Sitz und Geschäftsstelle in (5443 PW) Haps (Niederlande), Klopsteen 6, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel / K.v.K.) unter der Nummer 83203257.
Lieferung: die Ablieferung, Besitzverschaffung und/oder Zurverfügungstellung von Waren an bzw. gegenüber dem Abnehmer. Lieferbedingungen: diese Allgemeinen Lieferbedingungen der Asian Food Group.
Offerte: alle Angebote oder Offerten der Asian Food Group, die allgemein oder spezifisch an einen Abnehmer gerichtet sind.
Vertrag: der Vertrag zwischen der Asian Food Group und dem Abnehmer über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Parteien: der Abnehmer und die Asian Food Group.
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Lieferbedingungen
2.1 Auf alle Offerten und Verträge finden diese Lieferbedingungen Anwendung.
2.2 Die Asian Food Group nimmt einen Vertrag nur an, wenn diese Lieferbedingungen uneingeschränkt anwendbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Alle Klauseln in diesen Lieferbedingungen wurden unter anderem zugunsten aller Geschäftsführer der Asian Food Group und aller Personen, die für die Asian Food Group tätig sind bzw. von Asian Food Group eingeschaltet wurden, festgelegt.
Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Offerten basieren auf Marktpreisen und gelten unter dem diesbezüglichen Vorbehalt. Offerten haben eine maximale Gültigkeitsdauer von vierzehn (14) Tagen, sofern sich aus der betreffenden Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Offerten können nur vollständig angenommen werden.
3.2 Offerten beziehen sich ausschließlich auf die in der Offerte genannten Mengen und den dort genannten Preis. Die Mengen und der Preis aus einer solchen Offerte gelten nicht für mögliche Nachbestellungen.
3.3 Die auf der Grundlage einer Offerte oder in anderer Weise erteilte Bestellung gegenüber der Asian Food Group gilt als Angebot, das von der Asian Food Group vor Abschluss eines Vertrages schriftlich angenommen werden muss.
3.4 Jeder mit der Asian Food Group geschlossene Vertrag enthält die auflösende oder aufschiebende Bedingung - dies ausschließlich nach Wahl von Asian Food Group -, dass der Asian Food Group eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Abnehmers ersichtlich wird, dies ausschließlich im Ermessen der Asian Food Group. Die Asian Food Group ist aus diesem Grunde berechtigt, eine Bestellung eines Abnehmers abzulehnen.
3.5 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und dieser Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn diese von den Vertretungsberechtigten im Namen der Asian Food Group schriftlich bestätigt wurden.
3.6 Aus möglichen Schreibfehlern in der Beschreibung eines Produkts, in den Bedingungen für den Kauf eines Produkts und/oder in der Offerte können keine Rechte abgeleitet werden. Offenkundige Irrtümer oder offenkundige Fehler in der Offerte binden die Asian Food Group nicht.
3.7 Wenn mit zwei oder mehr Abnehmern gemeinsam ein Vertrag geschlossen wird, haften diese jeweils gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung des von ihnen geschlossenen Vertrages.
Artikel 4 – Mengen und Abweichungen
4.1 Die vom Abnehmer bestellten Mengen werden von der Asian Food Group automatisch an die von der Asian Food Group zugrunde gelegten Mindestmengen/Verpackeinheiten angepasst.
4.2 Bei Lieferungen von (frischen) Produkten auf der Grundlage des Gewichts ist eine Abweichung von zehn Prozent (10%) vom bestellten Gewicht zulässig.
Artikel 5 – Preis und Preisanpassung
5.1 Alle Preise verstehen sich ohne MwSt. und zuzüglich sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen der Asian Food Group, wie Kosten für Verpackung und Umverpackung.
5.2 Die vereinbarten Preise können von der Asian Food Group einseitig (anteilsmäßig) erhöht werden, wenn und soweit sich nach der Offerte ein kostenbestimmender Faktor des Produkts in der Zeit zwischen dem Angebot und dem Tag der Lieferung ändert.
Artikel 6 – Rechnungsstellung und Bezahlung
6.1 Die Zahlung der Endbeträge der Verkaufsrechnungen der Asian Food Group hat nach Wahl der Asian Food Group per Debitkarte oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung (B2B) zu erfolgen. Der Lastschrifteinzug erfolgt spätestens sieben (7) Tage nach Rechnungsdatum.
6.2 Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, sind die vom Abnehmer zu zahlenden Beträge innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen.
6.3 Falls und soweit die Asian Food Group mit dem Abnehmer schriftlich eine abweichende Zahlungsweise vereinbart hat, hat die Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu erfolgen.
6.4 Hat der Abnehmer nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, befindet er sich ohne vorherige Mahnung oder Inverzugsetzung von Rechts wegen im Verzug. Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Abnehmer im Verzug befindet, hat er die gesetzlichen Zinsen aus Handelsgeschäften zuzüglich zwei Prozent (2%) auf den ausstehenden Betrag zu zahlen, wobei ein Teil eines Monats als vollständiger Monat zählt.
6.5 Vom Abnehmer getätigte Zahlungen dienen zunächst der Begleichung der fällig gewordenen Zinsen und außergerichtlichen Inkassokosten. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens fünfzehn Prozent (15%) der geschuldeten Hauptbeträge festgesetzt, dies mit einem Mindestbetrag von 50,00 € (fünfzig Euro) und unbeschadet des Rechts der Asian Food Group, dem Abnehmer weitere angemessene Kosten in Rechnung zu stellen. Erst nach Begleichung dieser Beträge werden die vom Abnehmer geleisteten Zahlungen auf fällige Rechnungen angerechnet, und zwar jeweils auf die am längsten fälligen Rechnungen und unabhängig des Verwendungszwecks, den der Abnehmer für die Zahlung angegeben hat.
Artikel 7 – Verpflichtungen der Parteien
7.1 Lieferfristen gelten annäherungsweise und sind keine festen Fristen.
7.2 Die Asian Food Group wird dem Abnehmer eine drohende Lieferzeitüberschreitung rechtzeitig mitteilen. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Abnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag (ontbinding), es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist ist so groß, dass nach Treu und Glauben eine Aufrechterhaltung des Vertrages vom Abnehmer nicht mehr verlangt werden kann. Tritt der Abnehmer vom Vertrag zurück (ontbindt), ergibt sich daraus für die Asian Food Group keine Verpflichtung zur Vergütung eines dem Abnehmer in diesem Zusammenhang entstandenen Schadens.
7.3 Die Lieferung bestellter Produkte in Teilen ist erlaubt. Die Asian Food Group ist berechtigt, die bereits gelieferten Produkte dem Abnehmer unverzüglich in Rechnung zu stellen.
7.4 Der Abnehmer ist verpflichtet, bestellte und gelieferte Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen und ohne Inanspruchnahme von Skonto, Aufrechnung oder Aussetzung zu bezahlen.
7.5 Der Abnehmer ist gegebenenfalls verpflichtet, für eine gut zugängliche Be- und Entladestelle zu sorgen und auf eine möglichst kurze Wartezeit hinzuwirken.
7.6 Der Abnehmer hat gegebenenfalls zu gewährleisten, dass Produkte, auf denen ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist, nach Verstreichen dieses Datums nicht mehr verarbeitet oder verkauft werden.
Artikel 8 – Lieferung, Gefahrübergang und Mängelrügen
8.1 Die Lieferung erfolgt:
- durch Übergabe der Kaufsache an den Abnehmer an der Adresse der Asian Food Group oder
- durch Ablieferung der Kaufsache an dem Standort, an dem der Abnehmer seinen Sitz hat, oder aber an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort.
8.2 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung trägt der Abnehmer die Gefahr für die Produkte.
8.3 Bei Ablieferung der gekauften Produkte am Standort des Abnehmers oder am vereinbarten Ort erfolgt das Einladen, der Transport und das Ausladen auf Gefahr der Asian Food Group. Sobald die Produkte entladen sind, trägt der Abnehmer die Gefahr für diese Produkte.
8.4 Der Abnehmer hat bei der Ablieferung zu prüfen, ob die Liefersache vertragsgemäß ist, und unter anderem prüfen, ob:
- die richtigen Produkte geliefert wurden;
- die Produkte einen sichtbaren Schaden aufweisen;
- Anzahl, Menge und Gewicht der Produkte der Rechnungsstellung entsprechen; und
- die Produkte den geltenden Qualitätsanforderungen sowie den Hygiene- und Temperaturstandards entsprechen.
8.5 Der Abnehmer hat mögliche Mängel unverzüglich nach Erhalt telefonisch zu melden und diese Mitteilung am selben Tag schriftlich zu bestätigen. Artikel
9 – Eigentumsvorbehalt
9.1 Die von der Asian Food Group gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich möglicher Zinsen und Kosten ihr Eigentum.
9.2 Der Abnehmer gewährt der Asian Food Group bereits jetzt jede erforderliche Unterstützung, um die Asian Food Group in die Lage zu versetzen, ihre Eigentumsrechte auszuüben und unbezahlte Produkte zurückzunehmen, dies einschließlich des Rechts, gegebenenfalls sämtliche Orte zu betreten, an denen die von der Asian Food Group gelieferten Produkte zu finden sind.
Artikel 10 – Mängelrügen
10.1 Wenn beim Empfang der Produkte auf dem Ablieferungsnachweis oder dem Lieferschein kein Vermerk über Mängel angebracht wurde, gilt dies als vollständiger Nachweis dafür, dass der Abnehmer die Produkte bei der Ablieferung auf jeden Fall äußerlich in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand erhalten hat und dass außerdem die richtigen Produkte in der richtigen Anzahl, Menge und mit dem richtigen Gewicht geliefert wurden und diese Produkte zudem den anwendbaren Qualitätsanforderungen sowie den Hygiene- und Temperaturstandards entsprechen.
10.2 Sonstige Mängel sind – sofern sie nicht ohne Weiteres hätten festgestellt werden können – der Asian Food Group innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich zu melden, andernfalls wird eine Mängelrüge nicht mehr bearbeitet.
10.3 Hat der Abnehmer zu Recht eine Mängelrüge vorgebracht, hat die Asian Food Group die Wahl, das abgelehnte Produkt auf eigene Kosten nachzuliefern oder dem Abnehmer einen Betrag in Höhe des vom Abnehmer für das abgelehnte Produkt zu zahlenden Preises gutzuschreiben. Folgeschäden werden von Asian Food Group nicht ersetzt. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (ontbinden).
Artikel 11 – Beförderung
Bei der Ablieferung der Produkte an der Adresse des Abnehmers oder an einem anderen vereinbarten Ort wird die Art und Weise des Transports von der Asian Food Group festgelegt.
Artikel 12 – Verpackung
12.1 Die Verpackung zum einmaligen Gebrauch ist im Preis der Produkte enthalten. Vorbehaltlich einer bestehenden gesetzlichen Verpflichtung wird für diese Verpackungen kein Pfandgeld erhoben.
12.2 Werden die Waren auf so genannten Europaletten oder Paletten geliefert, die Teil eines Palettenpools sind, stellt die Asian Food Group diese Paletten als Verpackung in Rechnung, sofern der Asian Food Group bei der Ablieferung nicht identische unbeschädigte Paletten zurückgegeben werden.
12.3 Hat die Asian Food Group mit dem Abnehmer vereinbart oder ist sie behördlicherseits verpflichtet, bei der Ablieferung der Produkte die (Um-)Verpackung, das Restmaterial usw. mitzunehmen, sind die damit zusammenhängenden Kosten einschließlich der möglichen Vernichtungskosten vor Ort für Rechnung des Abnehmers.
12.4 Verpackungen wie Rollbehälter, Kästen, Kartons oder Paletten bleiben, sofern sie nicht für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, Eigentum der Asian Food Group, auch wenn dafür kein Pfandgeld berechnet wird. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Verpackung trägt der Abnehmer, bis er die Sachen in gutem Zustand an die Asian Food Group zurückgegeben hat.
12.5 Der Abnehmer ist verpflichtet, die sich in seinem Besitz befindlichen leeren Verpackungen so schnell wie möglich an die Asian Food Group zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Verpflichtung der Asian Food Group zur Rücknahme von Verpackung gilt nur, wenn die Verpackung in gutem Zustand verkehrt, sauber ist und keinen Abfall und kein Restmaterial enthält und, sofern es sich um Rollbehälter handelt, diese von der Asian Food Group geliefert wurden.
12.6 Das zurückzugebende Leergut muss in die entsprechenden Kästen und Kartons einsortiert werden. Bei der Rücknahme von unsortierten Kästen und Kartons stellt die Asian Food Group pro Kasten/Karton eine Sortiervergütung in Rechnung.
12.7 Die Verpackung wird zu dem von der Asian Food Group in Rechnung gestellten Betrag (Pfandgeld) zurückgenommen. Die Rechnung wird gutgeschrieben, nachdem das Verpackungsmaterial in das Lager der Asian Food Group zurückgekehrt ist. Bei einer leichten Beschädigung und bei einer Rücknahme von schmutziger Verpackung oder von Verpackung, die nicht frei von Abfall oder Restmaterial ist, behält sich die Asian Food Group das Recht vor, einen geringeren Betrag gutzuschreiben als das in Rechnung gestellte Pfandgeld. Bei erheblichen Beschädigungen wird kein Betrag gutgeschrieben.
Artikel 13 – Lagerung
Falls die Asian Food Group im Auftrag des Abnehmers an ihn verkaufte oder von ihm bestellte Produkte lagert, geschieht dies in einer von der Asian Food Group festzulegenden Weise, ohne dass die Asian Food Group diesbezüglich irgendeine Haftung übernimmt. Auch sind die betreffenden Produkte nicht versichert; der Abnehmer hat selbst für eine angemessene Versicherung zu sorgen.
Artikel 14 – Haftung
14.1 Im Falle eines zurechenbaren Ausbleibens der Lieferung, einer nicht fristgerechten, unvollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Lieferung ist die Asian Food Group nach eigenem Ermessen lediglich verpflichtet, die fehlende Ware (nachträglich) abzuliefern, die abgelieferte Ware nachzubessern oder ersetzen.
14.2 Die Asian Food Group schließt jegliche Haftung aus, außer für unmittelbare Schäden, die auf grobes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit der Asian Food Group zurückzuführen sind. Die Haftung für den im vorigen Satz genannten Schaden beschränkt sich auf den Betrag der betreffenden Bestellung.
14.3 Der Abnehmer stellt die Asian Food Group von der Haftung für sämtliche Ansprüche Dritter in Bezug auf Schäden frei, die diese im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten durch die Asian Food Group an den Abnehmer erlitten haben oder noch erleiden werden.
14.4 Die Bestimmungen in diesem Artikel 14 lassen eine mögliche Haftung der Asian Food Group aufgrund zwingendrechtlicher Bestimmungen zur Produkthaftung unberührt. Die Asian Food Group beschränkt ihre Haftung für Schäden im Sinne dieses Absatzes auf den Betrag, für den sie eine Deckung im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung besitzt.
14.5 Falls die Asian Food Group ihrer Ansicht nach gezwungen ist, Maßnahmen zu ergreifen bzw. an den von Herstellern initiierten Rückrufaktionen mitzuwirken, um (weitere) Schäden infolge von Ansprüchen von (End-)Kunden aufgrund eines Mangels an den gelieferten Produkten zu vermeiden, verpflichtet sich der Abnehmer, an solchen Maßnahmen mitzuwirken und sich, falls dies notwendig oder wünschenswert erscheint, der Haftbarmachung des Herstellers seitens Asian Food Group anzuschließen.
Artikel 15 – Rücktritt vom Vertrag (ontbinding)
Eine vom Abnehmer zu vertretende bzw. nicht zu vertretende Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, seine Insolvenz, ein Zahlungsmoratorium oder die Übernahme des Unternehmens der Asian Food Group gibt der Asian Food Group das einseitige Recht, mit sofortiger Wirkung und ohne Inverzugsetzung vom Vertrag zurückzutreten (ontbinden). Die Rücktrittserklärung (ontbinding) erfolgt per E-Mail oder auf andere Weise nach Ermessen der Asian Food Group.
Artikel 16 – Nichtige und/oder anfechtbare Bestimmungen
Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nach dem Urteil des Gerichts ganz oder teilweise als unangemessen belastend oder als nichtig oder anfechtbar eingestuft, ist von einer Umwandlung dieser Bestimmung in eine solche Bestimmung auszugehen, die so weit wie möglich unter Beibehaltung ihres Inhalts und Zwecks nicht als unangemessen belastend, nichtig oder anfechtbar angesehen wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt in Kraft.
Artikel 17 – Abtretung und Erlöschen von Rechten
17.1 Ausschließlich die Asian Food Group ist berechtigt, ihre Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
17.2 Jede Forderung gegen die Asian Food Group erlischt, wenn die Asian Food Group nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Geltendmachung des Anspruchs, der sich auf eine solche Forderung bezieht, verklagt wird.
Artikel 18 – Verarbeitung personenbezogener Daten
Auf die Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten des Abnehmers findet die Datenschutzerklärung der Asian Food Group Anwendung. Diese wurde auf der Website der Asian Food Group veröffentlicht.
Artikel 19 – Höhere Gewalt
19.1 Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des Einflussbereichs der Asian Food Group liegt und der von der Art ist, dass die Erfüllung des Vertrages von der Asian Food Group billigerweise nicht verlangt werden kann (sog. nicht zu vertretende Leistungsstörung). Fälle höherer Gewalt sind u.a.: Mobilmachung, Krieg und Kriegsgefahr, Unruhen, Streiks, Terrorakte, Demonstrationen, Personalmangel, Betriebs- und Transportstörungen gleich welcher Art, Vertragsverletzungen durch Zulieferer oder Lieferanten, Epidemien, Hindernisse, die auf Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler oder regionaler (staatlicher) Stellen zurückzuführen sind, Brand, Explosion, Frost, Belästigungen durch Schnee, Überschwemmung, Sturmschäden und andere Naturkatastrophen.
19.2 Falls die Asian Food Group den Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht fristgerecht erfüllen kann, ist die Asian Food Group berechtigt, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen bzw. den Vertrag nach eigenem Ermessen der Asian Food Group als aufgelöst zu betrachten. Die Asian Food Group ist in diesen oder derartigen Fällen berechtigt, nach eigenem Ermessen der Asian Food Group nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten (ontbinden), ohne in irgendeiner Weise schadensersatzpflichtig zu sein, oder zu verlangen, dass der Vertrag an die Umstände angepasst wird.
Artikel 20 – Geheimhaltung
Der Abnehmer ist verpflichtet, alle Informationen und Daten der Asian Food Group geheim zu halten. Der Abnehmer wird im Rahmen des Vertrages alle erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Interessen der Asian Food Group treffen.
Artikel 21 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Auf diesen Vertrag, auf alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden vertraglichen Verpflichtungen sowie auf die diesbezügliche Auslegung findet niederländisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) Anwendung.
21.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Lieferbedingungen, einem Vertrag und/oder einer Offerte ergeben bzw. damit zusammenhängen, dies einschließlich einer Streitigkeit über das Bestehen, die Gültigkeit und die Beendigung dieser Lieferbedingungen oder jeder außervertraglichen Verpflichtung, die sich aus diesen Lieferbedingungen ergibt oder im Zusammenhang damit steht, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Amsterdam (Niederlande) beigelegt. Diese Lieferbedingungen wurden zuletzt am 15. November 2022 geändert.